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Kategorie: Mitteilungen
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Erstellt: Montag, 25. Januar 2021 14:14
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Veröffentlicht: Montag, 25. Januar 2021 14:14
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Veröffentlicht von Chadt-Rausch
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Alfred Reuter (Ausbildungsreferent) - Einige Medien sprechen zurzeit vom Schachboom in Deutschland, doch in den Vereinen kommt davon zurzeit noch nichts an. Es gibt aber kein schlimmeres Szenario, wenn nach der Pandemie ein an Schach interessiertes Kind auf der Vereinssuche keine Ansprechpartner findet.
Für solche Fälle kann ein gut ausgebildeter Trainer mehr als ein guter Gastgeber sein. Jeder gut aufgestellte Verein sollte deshalb mindestens einen Trainer in seinen Reihen haben, der diese Aufgabe übernehmen kann.
Der Schachbund NRW bildet Trainer für jedes Spielniveau aus. Für das Grundlagentraining oder Schulschach reicht mit Sicherheit eine DWZ um 1500-1600.
Der DWZ starke Leistungsträger kann sich dem Spitzentraining widmen.
Im Corona Jahr sind Termine mit Vorsicht zu genießen. Deshalb wohl auch die Zurückhaltung bei den laufenden Anmeldungen für die angebotenen Lehrgänge.
Der Meldeschluss für den C-Trainer Lehrgang wird verschoben, es werden Anmeldungen noch bis zum 28.02.2021 angenommen. Der Lehrgang findet statt, wenn sich mindestens 8 Teilnehmer finden.
Es wäre schade, wenn wir den Lehrgang mangels Anmeldungen streichen müssten.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit unter 0175 9119750 zur Verfügung!
Sollte im März keine Präsenz Veranstaltung möglich sein, werden die Termine zeitlich nach hinten verschoben und Ersatztermine bekannt gegeben.
Unsere 28 B-Trainer und 49 C-Trainer, die 2021 ihre Lizenz verlängern müssen, sind alle angeschrieben worden. Leider waren die Rückmeldungen für die beiden angebotenen Lehrgänge waren bislang verhalten. Zusatztermine werden aber nur dann anberaumt wenn sich Bedarf abzeichnet.
Folgende Termine werden gecancelt:
06.02.2021 Prüfung C-Trainer 2020
20./21.2021 B-Trainer Teil 3
Ersatztermine werden noch bekannt gegeben.
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Kategorie: Mitteilungen
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Erstellt: Mittwoch, 30. Dezember 2020 08:00
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Veröffentlicht: Mittwoch, 30. Dezember 2020 08:00
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Veröffentlicht von Chadt-Rausch
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Zugriffe: 6543
Das Jahressteuergesetz 2020 wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist es in Kraft getreten. Damit ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
- Übungsleiterfreibetrag: steigt von 2.400 Euro/Jahr auf 3.000 Euro/Jahr
- Ehrenamtspauschale: steigt von 720 Euro/Jahr auf 840 Euro/Jahr
- Umsatzgrenze zur Steuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: steigt von 35.000 Euro/Jahr auf 45.000 Euro.
- Gebot der zeitnahen Mittelverwendung: entfällt für Vereine mit max. 45.000 Euro Einnahmen/Jahr
- Gemeinnützigkeit beantragen: Das Finanzamt prüft jetzt nicht mehr nur Ihre Satzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung
- Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Vereinen begründen nicht mehr per se eine GBR
- ein Verein kann Mittel leichter an andere gemeinnützige Vereine weitergeben, auch wenn diese andere Satzungszwecke verfolgen
- Für spenden bis 300 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis (bisher 200 Euro)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw51-de-jahressteuergesetz-2020-812872