Änderung bei der Beitragszahlung ab 2027

Mitteilung

Satzungsänderung des Schachbundes NRW – Handlung erforderlich!

Die Satzung des Schachbundes NRW wurde zum 21. März 2026 geändert. Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt eine bedeutende Umstellung bei der Abrechnung der Mitgliedsbeiträge:

Das ändert sich:

Der Schachbund NRW rechnet alle Beiträge direkt mit den Vereinen ab – für den Deutschen Schachbund, den Landessportbund NRW, den Schachbund NRW sowie dessen Aufnahmegebühr für neue Mitglieder des Vorjahres.

Zahlungsmodalitäten:

Der Schachbund NRW versendet die Beitragsrechnung bis zum 1. März an die von den Vereinen angegebene E-Mailadresse.

Die Beiträge werden in zwei Raten fällig:

    1. Rate: bis 31. März
    1. Rate: bis 31. August

Überweisung auf das angegebene Konto.

Oder noch einfacher – per SEPA-Lastschrift:

Vereine, die das Lastschriftverfahren nutzen möchten, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Schachbundes NRW info@schach-in-nrw.de

Wir senden dann die erforderliche SEPA-Vollmacht.

⚠️ Handlung erforderlich – Bitte sofort mitteilen:

Alle Vereine müssen folgende verpflichtende Daten einreichen:

  • ✓ Aktuelle Rechnungsanschrift
  • ✓ E-Mailadresse für den Rechnungsversand (Bitte nur eine Mailanschrift)

Bitte senden Sie diese Daten an die die Geschäftsstelle des Schachbundes NRW info@schach-in-nrw.de.

Aktualisieren Sie diese Daten laufend, um eine fehlerfreie Rechnungsstellung zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!