Satzungsänderung des Schachbundes NRW – Handlung erforderlich!
Die Satzung des Schachbundes NRW wurde zum 21. März 2026 geändert. Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt eine bedeutende Umstellung bei der Abrechnung der Mitgliedsbeiträge:
Das ändert sich:
Der Schachbund NRW rechnet alle Beiträge direkt mit den Vereinen ab – für den Deutschen Schachbund, den Landessportbund NRW, den Schachbund NRW sowie dessen Aufnahmegebühr für neue Mitglieder des Vorjahres.
Zahlungsmodalitäten:
Der Schachbund NRW versendet die Beitragsrechnung bis zum 1. März an die von den Vereinen angegebene E-Mailadresse.
Die Beiträge werden in zwei Raten fällig:
- Rate: bis 31. März
- Rate: bis 31. August
Überweisung auf das angegebene Konto.
Oder noch einfacher – per SEPA-Lastschrift:
Vereine, die das Lastschriftverfahren nutzen möchten, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Schachbundes NRW info@schach-in-nrw.de
Wir senden dann die erforderliche SEPA-Vollmacht.
⚠️ Handlung erforderlich – Bitte sofort mitteilen:
Alle Vereine müssen folgende verpflichtende Daten einreichen:
- ✓ Aktuelle Rechnungsanschrift
- ✓ E-Mailadresse für den Rechnungsversand (Bitte nur eine Mailanschrift)
Bitte senden Sie diese Daten an die die Geschäftsstelle des Schachbundes NRW info@schach-in-nrw.de.
Aktualisieren Sie diese Daten laufend, um eine fehlerfreie Rechnungsstellung zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
