Aktuelles
- Bundeskongress Schachbund Nordrhein-Westfalen
- Pokalmannschaftsmeisterschaft 2018
- NRW-Blitz-Mannschaftmeisterschaften in Porz
- Ausschreibung NRW-Cup / NRW Schnellschacheinzelmeisterschaft 2018
- Ehrenmitglied Jan-Dirk Marl ist verstorben
- Schulschachfinale 2018
- Pokalmannschaftsmeisterschaft 2018
- Faszination Schach – Schachtage im City Center Köln-Chorweiler vom 7. - 10. März 2018
- Deutsche Familienmeisterschaft in Berlin
- Bestandserhebung auf der Zielgrade
- Tag der Ehre - Mitmachen und 500 Euro Gewinnen
- Neues EU-Datenschutzrecht kommt im Mai
- Ausschreibung Qualifikationsturnier zur Frauen-Regionalliga in NRW
- Letzter Aufruf C-Trainer Ausbildung 2018
- Sammlertreffen 2018 der GSM (Gemeinschaft der Schachmotivsammler) in Bad Salzuflen
Selbstverwaltung der Schachjugend
- Erstellt: Donnerstag, 23. März 2017 21:44
- Geschrieben von Chadt-Rausch
- Kategorie: Mitteilungen
- Zugriffe: 27006
Frank Strozewski - Gemäß 4.3.2 der Satzung des SBNRW führt und verwaltet sich die Schachjugend selbstständig und gibt sich hierfür die auch die notwendigen Ordnungen. In der Folge des Kongresses der Schachjugend NRW wurde der Umfang dieser Satzungsbestimmung intensiv rechtlich geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass entgegen der bisherigen Praxis die Bestimmungen in der Bundesturnierordnung (BTO) für den Spielbetrieb im Bereich der Jugend unwirksam sind.
Daher kann auf allen Ebenen im Bereich der Jugend die BTO keine Anwendung finden. Dies gilt auch für Rechtsmittelverfahren. Der Bereich der Jugend fällt nicht in die Zuständigkeit der Spielausschüsse des allgemeinen Bereichs sowie des Bundesturniergerichts.